Kostenbeispiel

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PFLEGESTUFENABHÄNGIGE AUFSTELLUNG

 Pflegestufe

III

IV

V

VI

 Tagessatz ALL INKLUSIV
 € 100
 
€ 110
 
€ 115
 
€ 120
 
 Betrag / Wechsel (28 Tage)
 
€ 2.800
€ 3080
 
€ 3.220
 
€ 3.360
 
Agenturprämie / Monat 270 €

Im Tagessatz der Betreuerin sind die Kosten von Transport und Versicherung enthalten.

Der Tagessatz der Betreuerin richtet sich nach Qualifikation, Deutschkenntnisse sowie Erfahrung und kann von obiger Liste abweichen.

Zuschlag pro weitere im Haushalt zu versorgende Person je nach Aufwand  ( 10 € bis 30 € )

 

Beispiel A: 

  • Eine Person Pflegestufe III mit Tagessatz 79,28 + Transport + Versicherung
  • Alleinstehend
  • Zwei Betreuungskräfte abwechselnd im Turnus von 28 Tagen
 Lohnkosten der Betreuerin  für 28 Tage   2220.-
  Fahrtkosten  140 € pro Fahrt     280.-
  Sozialversicherung  150 € pro Monat     300.-
 - Pflegegeld  Stufe III  - 593.-
 - Förderung  Sozialministerium  - 800.-
 Kosten der Betreuerin  pro Turnus  1407.-
 Agenturkosten  pro Monat   270.-*

 KEINE SONSTIGEN GEBÜHREN ! ! 

 

Beispiel B: 

  • Eine Person Pflegestufe IV mit Tagessatz 89,29 € + Transport + Versicherung
  • Alleinstehend
  • Zwei Betreuungskräfte abwechselnd im Turnus von 28 Tagen

Lohnkosten der Betreuerin für 28 Tage 2500.-
Fahrtkosten  140 € pro Fahrt   280.-
Sozialversicherung  150 € pro Monat   300.-
- Pflegegeld ab 2024 Stufe V - 889.-
- Förderung Sozialministerium  - 800.-
Kosten der Betreuerin pro Turnus 1391.-
Agenturkosten pro Monat 270.-*

 KEINE SONSTIGEN GEBÜHREN ! ! 

 

* Agenturkosten

Dieser Pauschalbetrag beinhaltet unter anderem

  • die Beratungs- und Vermittlungsbgebühr
  • die Organisation der Betreuungskräfte
  • den Ersaatz und Tausch der Betreuungskräfte
  • telefonische Erreichbarkeit für Angehörige und Betreuerin
  • Rechnungslegung (Jahresrechnung)
  • Unterstützung bei den Behördenwegen der Beteuerin ( Bsp: e-card)
  • Durchführung der notwendigen organisatorischen Tätigkeiten ( Anmeldung Gemeinde/ Magistrat)
  • Überprüfung bzw. Durchführung der Gewerblichen Anmeldung
  • Überprüfung der SVA  und WKO Beiträge
  • Durchführung der Anträge beim Bundessozialamt ( (Förderansuchen)
  • regelmäßiger Kontakt mit den Betreuerinnen
  • Organisation der Transporte
  • Überprüfung der Voraussetzungen  ( Pflegekurs der Betreuerin)
  •       Erstunterweisung  und Übertragung von Tätigkeiten durch eine DGKP 

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